Quelle:BMAS / Thomas Rafalzyk (2022)
Dr. Stefan Hussy übernimmt für 2023 den Vorsitz der Nationalen Arbeitsschutzkonferenz
Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) hat turnusgemäß zum Jahresbeginn den Vorsitz der Nationalen Arbeitsschutzkonferenz (NAK) angetreten. Der Hauptgeschäftsführer der DGUV Dr. Stefan Hussy wurde von den Trägern der Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie (GDA) als Vorsitzender für das Jahr 2023 benannt und übernimmt als Vertreter der Unfallversicherungsträger den NAK-Vorsitz.
Dr. Stefan Hussy erklärt zur Übernahme des NAK-Vorsitzes: "Die institutionsübergreifende Zusammenarbeit in der Pandemie mit einer lösungsorientierten Herangehensweise hat den Arbeitsschutz in seiner Wahrnehmung gestärkt und verdeutlicht, dass wir gemeinsam viel erreichen können. Die Arbeitsprogramme der 3. GDA-Periode sind gut gestartet und werden direkt 200.000 Betriebe in kleinen und mittleren Unternehmen sowie öffentlichen Einrichtungen erreichen. Die GDA ist viel mehr als die Durchführung von Arbeitsprogrammen. Den strategischen Ansatz der GDA wollen wir stärken und hierfür auch die Ansprache der Betriebe und die Nutzung der vorhandenen Ressourcen weiterentwickeln. Ein wichtiger Schritt in diese Richtung ist der Austausch zu durchgeführten Besichtigungen und deren wesentlichen Ergebnissen zwischen Ländern und Unfallversicherungsträgern."
Stellvertreter im NAK-Vorsitz sind Peer-Oliver Villwock (Bundesministerium für Arbeit und Soziales) und Dr. Thomas Hoffmann (Vorsitzender des Länderausschusses für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik (LASI) sowie Leiter der Abteilung Arbeit, berufliche Bildung und Fachkräftesicherung im Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus des Landes Baden-Württemberg).
Die Gemeinsame Deutsche Arbeitsschutzstrategie (GDA) ist eine auf Dauer angelegte nationale Plattform von Bund, Ländern und Unfallversicherungsträgern mit dem Ziel, durch das abgestimmte Vorgehen der Arbeitsschutzbehörden auf Bundes- sowie Länderebene und der Unfallversicherungsträger zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten bzw. Versicherten in den Unternehmen beizutragen.
Als zentrales Entscheidungsgremium zur Umsetzung der GDA wurde die Nationale Arbeitsschutzkonferenz NAK eingerichtet. Sie setzt sich zusammen aus je drei Vertretern des Bundes, der Arbeitsschutzbehörden der Länder und der Spitzenverbände der gesetzlichen Unfallversicherung. Je drei Vertreter der Arbeitgeber und Arbeitnehmer, die von ihren Spitzenorganisationen entsandt worden sind, nehmen mit beratender Stimme teil. Der Vorsitz der NAK wechselt jährlich zwischen den GDA-Trägern.