3. GDA-Periode
Die Träger der Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie (GDA) verständigen sich auf gemeinsame Arbeitsschutzziele. Bund, Länder und Unfallversicherungsträger gestalten anhand dieser Ziele und in enger Abstimmung mit den Sozialpartnern die Präventionsarbeit im deutschen Arbeitsschutz. Arbeitsschutzziele werden für einen Zeitraum von fünf Jahren festgelegt. Alle GDA-Träger und weitere Akteure führen in diesem Rahmen abgestimmte Aktionen und Maßnahmen zur Zielerreichung durch. Sie konzentrieren sich dabei auf Schwerpunkt-Themen und führen in festgelegten Handlungsfeldern konkret formulierte Arbeitsprogramme durch.