Leitlinie Beratung und Überwachung bei psychischer Belastung am Arbeitsplatz
Arbeitsbedingten psychischen Belastungen kommt eine hohe Bedeutung für die Gesundheit zu. Die psychischen Belastungen bei der Arbeit müssen deshalb zuverlässig erkannt und angemessen in der Gefährdungsbeurteilung berücksichtigt werden. Vor diesem Hintergrund haben sich die Träger der Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie (GDA) auf eine Leitlinie zu psychischer Belastung am Arbeitsplatz verständigt. Die Träger der GDA sind gemäß § 21 Abs. 3 Nr. 1 ArbSchG bzw. § 20 Abs. 1 Nr. 1 SGB VII gehalten, allgemeine Grundsätze zur methodischen Vorgehensweise bei der Beratung und Überwachung der Betriebe abzustimmen.
Die Leitlinie beschreibt, wie die für den Arbeitsschutz zuständigen Landesbehörden bzw. die Unfallversicherungsträger die Beratung und Überwachung bei arbeitsbedingter psychischer Belastung durchführen. Die vorliegende Fassung wurde durch die Nationale Arbeitsschutzkonferenz (NAK) im November 2015 verabschiedet. Neben der Vorgehensweise sind in einer Anlage auch die "Qualitätsgrundsätze für Instrumente/Verfahren zur Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung", die die GDA-Träger bei der Bereitstellung entsprechender Handlungshilfen berücksichtigen, aufgeführt.
Die Qualitätsgrundsätze tragen zu einer gleichgerichteten Beratung und Überwachung des Aufsichtspersonals bei und sind Grundlage dafür, dass Instrumente und Verfahren, die von den Unfallversicherungsträgern und den Ländern angeboten werden, übereinstimmenden Standards entsprechen.