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Peer-Oliver Vollwock übernimmt 2025 den Vorsitz der Nationalen Arbeitsschutzkonferenz Quelle:GDA

Peer-Oliver Villwock übernimmt für 2025 den Vorsitz der Nationalen Arbeitsschutzkonferenz

Datum 14.01.2025

Der Bund hat turnusgemäß zum Jahresbeginn den Vorsitz der Nationalen Arbeitsschutzkonferenz (NAK) angetreten. Peer-Oliver Villwock wurde von den Trägern der Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie (GDA) als Vorsitzender für das Jahr 2025 benannt und übernimmt als Vertreter des Bundes erneut den NAK-Vorsitz.

Peer-Oliver Villwock ist Leiter der Unterabteilung „Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit“ beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales. Stellvertreter im NAK-Vorsitz sind Dr. Stefan Hussy (Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung) und Sabine Majehrke (Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz).

Peer-Oliver Villwock erklärt zur Übernahme des NAK-Vorsitzes: "Ich freue mich, nach drei Jahren wieder turnusgemäß den Vorsitz der Nationalen Arbeitsschutzkonferenz zu übernehmen. Ich bin sicher, dass uns die Aufgaben in der NAK nicht ausgehen. Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit bleiben hochaktuelle Themen. Insbesondere gilt es, die Aufmerksamkeit auch auf neuartige Tätigkeitsprofile und neuartige Gefährdungen zu lenken. Dafür ist die enge Abstimmung der Träger des Arbeitsschutzes sowie der Sozialpartner von immenser Bedeutung."

Die Gemeinsame Deutsche Arbeitsschutzstrategie (GDA) ist eine nationale Plattform von Bund, Ländern und Unfallversicherungsträgern mit dem Ziel, durch das abgestimmte Vorgehen der Arbeitsschutzbehörden auf Bundes- sowie Länderebene wie auch seitens der Unfallversicherungsträger zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten bzw. Versicherten in den Unternehmen beizutragen.

Als zentrales Entscheidungsgremium zur Umsetzung der GDA wurde die Nationale Arbeitsschutzkonferenz NAK eingerichtet. Sie setzt sich zusammen aus je drei Vertretern des Bundes, der Arbeitsschutzbehörden der Länder und der Spitzenverbände der gesetzlichen Unfallversicherung. Je drei Vertreter der Arbeitnehmenden und Arbeitgeber, die von ihren Spitzenorganisationen entsandt worden sind, nehmen mit beratender Stimme teil. Der Vorsitz der NAK wechselt jährlich zwischen den GDA-Trägern.