Quelle:iStock / NicoElnino
Abschlussbericht zur Dachevaluation der Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie veröffentlicht
Die im Rahmen der Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie durchgeführte Dachevaluation der ersten und zweiten Strategieperiode ist nach Abschluss nun veröffentlicht.
Im Mittelpunkt der Dachevaluation stehen periodenübergreifend die Fragen nach der Wirksamkeit und Effizienz der GDA mit ihren Kernelementen. Auf Basis der Erfahrungen mit der ersten GDA-Strategieperiode wurden in der aktuellen Analyse drei Zielebenen zusammengefasst, welche die Grundlage der Evaluation bilden. Arbeitsschutzziele, Wirksamkeit und Akzeptanz des institutionellen Arbeitsschutzes sowie Kooperation der GDA-Träger untereinander und Kooperation mit Dritten waren somit Gegenstand der Untersuchung.
Neben den konkreten Einzelbefunden soll mit der Evaluation der zweiten GDA-Periode insbesondere ein prozessuales Lernen im Hinblick auf mögliche Verbesserungen des Strategiemodells GDA ermöglicht werden.
Die Evaluation, die vor allem auf repräsentativen Befragungen, Interviews und der Auswertung von Berichten, Beschlüssen sowie Arbeitsprogrammen beruht, hat unter anderem ergeben, dass die Vorbereitungsphase der zweiten GDA-Strategieperiode insgesamt von einem hohen Aufwand und einem durchgehend hohen Engagement der Arbeitsprogrammgruppen für den Input der weiteren operativen Umsetzung gekennzeichnet war.
Wesentliche Erkenntnis: In Betrieben, in denen die GDA bekannt ist oder ein Besuch der Aufsicht stattfand, ist die Wahrscheinlichkeit der Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung höher als in den anderen Betrieben. Den Schätzergebnissen zufolge ist die Wahrscheinlichkeit der Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung in Betrieben, denen die GDA bekannt ist, im Durchschnitt um rund 11% höher als in Betrieben, die angeben, die GDA nicht zu kennen. Ein Besuch durch die Aufsicht geht im Durchschnitt mit einer um gut 20% höheren Wahrscheinlichkeit einher, eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen. Nach der repräsentativen Betriebsbefragung von 2015 haben 54 Prozent der Betriebe eine Gefährdungsbeurteilung durchgeführt.
Festgestellt wurde zudem, dass Besuche durch die Aufsicht, Schulung von Führungskräften und das Vorhandensein einer Beschäftigtenvertretung sich positiv auf die betriebliche Umsetzung von Arbeitsschutzvorgaben auswirken. Gleiches gilt für eine sicherheitstechnische und eine betriebsärztliche Betreuung.
Mit Blick auf die dritte Strategieperiode der GDA identifizieren die Autoren der Gesamtevaluation deutlich weiteren Präventionsbedarf in den Bereichen psychische Belastungen und Muskel-Skelett-Erkrankungen. Für die Prozesse der Gefährdungsbeurteilung werden gemäß der Studie auch in der dritten GDA-Periode weitere Unterstützung und intensive Beratung in den Betrieben benötigt.
Den detaillierten Abschlussbericht zur Dachevaluation der GDA finden Sie hier: