Dr. Stefan Hussy übernimmt für 2019 den Vorsitz der Nationalen Arbeitsschutzkonferenz
Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) hat turnusgemäß zum Jahresbeginn den Vorsitz der Nationalen Arbeitsschutzkonferenz (NAK) angetreten. Der designierte Hauptgeschäftsführer der DGUV Dr. Stefan Hussy wurde von den Trägern der Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie (GDA) als Vorsitzender für das Jahr 2019 benannt und übernimmt als Vertreter der Unfallversicherungsträger erstmals den NAK-Vorsitz.
Dr. Stefan Hussy ist Mitglied der Geschäftsführung der Berufsgenossenschaft Handel und Warenlogistik und wird zum 1. Juli 2019 das Amt des Hauptgeschäftsführers der DGUV antreten. Stellvertreter im NAK-Vorsitz sind Peer-Oliver Villwock (Bundesministerium für Arbeit und Soziales) und Bertram Hörauf (Leiter der Abteilung "Arbeit" im Ministerium für Soziales und Integration des Landes Hessen). Bertram Hörauf ist zudem Vorsitzender des Länderausschusses für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik (LASI), der die Politik der Bundesländer zu Fragen der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes in der Arbeitswelt koordiniert.
Die Gemeinsame Deutsche Arbeitsschutzstrategie (GDA) ist eine auf Dauer angelegte konzertierte Aktion von Bund, Ländern und Unfallversicherungsträgern mit dem Ziel, durch das abgestimmte Vorgehen der Arbeitsschutzbehörden auf Bundes- sowie Länderebene und der Unfallversicherungsträger zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten bzw. Versicherten in den Unternehmen beizutragen.
Als zentrales Entscheidungsgremium zur Umsetzung der GDA wurde die Nationale Arbeitsschutzkonferenz NAK eingerichtet. Sie setzt sich zusammen aus je drei Vertretern des Bundes, der Arbeitsschutzbehörden der Länder und der Spitzenverbände der gesetzlichen Unfallversicherung. Je drei Vertreter der Arbeitgeber und Arbeitnehmer, die von ihren Spitzenorganisationen entsandt worden sind, nehmen mit beratender Stimme teil. Der Vorsitz der NAK wechselt jährlich zwischen den GDA-Trägern.
Dr. Stefan Hussy: "Wir wollen die Zusammenarbeit zwischen den GDA-Trägern Bund, Länder und Unfallversicherungsträger weiter verbessern, so dass die Unternehmen und deren Beschäftigten noch stärker davon profitieren können. Dabei möchte ich besonderes Augenmerk auf das gemeinsame Aufsichtshandeln legen, es modernisieren und besser in den gelebten Arbeitsalltag integrieren. Denn Prävention, die in den Betrieben ankommt, schützt Leben und Gesundheit der Beschäftigten und trägt zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen bei."
Die GDA hat im Rahmen ihrer Vorbereitungen für die 3. Strategieperiode das übergeordnete Ziel definiert: "Arbeit sicher und gesund gestalten: Prävention mit Hilfe der Gefährdungsbeurteilung". Unterlegt wird diese strategische Ausrichtung durch drei systematisch verknüpfte Arbeitsschutzziele: Erstens "Gute Arbeitsgestaltung bei Muskel-Skelett-Belastungen", zweitens "Gute Arbeitsgestaltung bei psychischen Belastungen" und drittens "Sicherer Umgang mit krebserzeugenden Gefahrstoffen".
Zu diesen Schwerpunkten wurde ein intensiver Austausch zwischen den GDA-Trägern auf den Weg gebracht, um das gemeinsame abgestimmte Vorgehen bei der Beratung und Überwachung in den Betrieben noch mehr zu stärken. Die Ergebnisse der Beratungen werden in die inhaltliche Vorbereitung einbezogen und sollen somit eine besonders praxisnahe und zielführende Umsetzung der 3. GDA-Periode gewährleisten.