Gefährdungsbeurteilung in der betrieblichen Praxis: Ergebnisse der GDA-Betriebsbefragungen 2011 und 2015
Der im September erschienene baua: Fokus informiert über den Stand zur Umsetzung der Gefährdungsbeurteilung aus der Betriebsperspektive.
Ein Kernelement des betrieblichen Arbeitsschutzes ist die gesetzlich vorgeschriebene Gefährdungsbeurteilung. Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber sind verpflichtet, die Arbeitsbedingungen im Betrieb auf Gefährdungen für die Beschäftigten hin zu beurteilen und so zu ermitteln, welche Arbeitsschutzmaßnahmen erforderlich sind. Repräsentative Informationen darüber, wie betrieblich mit dieser Verpflichtung umgegangen wird, liefern die im Rahmen der Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie (GDA) durchgeführten Betriebsbefragungen. Diese Befragungsdaten zeigen, dass die gesetzlichen Anforderungen an die Gefährdungsbeurteilung in vielen Bereichen noch nicht vollständig umgesetzt werden.