Instrumente und Verfahren zur Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung – Qualitätsgrundsätze durch NAK verabschiedet
Arbeitsbedingten psychischen Belastungen kommt eine hohe Bedeutung für das Gesundheits- und Krankheitsgeschehen zu. Die psychischen Belastungen bei der Arbeit müssen deshalb im betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutz erkannt und angemessen berücksichtigt werden. Im Prozess der Gefährdungsbeurteilung sind Ermittlungsergebnisse und abgeleitete Maßnahmen zum Themenfeld "psychische Belastung" zu dokumentieren. Arbeitsschutzbehörden der Länder und Unfallversicherungsträger haben hierzu ein gemeinsames Grundverständnis abgestimmt, um dem Aufsichtspersonal Handlungssicherheit für die Beratung und Überwachung der Betriebe zu geben. Leitlinien dienen den Trägern der GDA dazu, Grundverständnis und fachlichen Rahmen für Themenfelder zu formulieren, und richten sich an die Führungen des Aufsichtspersonals. Die Veröffentlichung der Leitlinien soll die Vorgehensweisen der für den Arbeitsschutz zuständigen Landesbehörden und der Unfallversicherungsträger transparent machen.
Die Auswahl von Instrumenten und Verfahren können den Prozess der Gefährdungsbeurteilung wesentlich beeinflussen. Deshalb haben die GDA-Träger Qualitätsgrundsätze für Instrumente und Verfahren zur Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung verabschiedet. Die "Leitlinie Beratung und Überwachung bei psychischer Belastung am Arbeitsplatz" wurde aus diesem Anlass redaktionell überarbeitet und im Anhang 2 ergänzt. Parallel dazu wurden auch die "Empfehlungen zur Umsetzung der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung" erweitert und mit einer Pressemitteilung bekannt gemacht.
Pressemitteilung "Psyche und Arbeit: Gefährdungen beurteilen können"