Kooperationsvereinbarung mit dem GKV-Spitzenverband unterzeichnet
Mit der Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie (GDA) wurden die Grundlagen geschaffen, neue Präventionspotentiale gemeinsam zu nutzen und wichtige Themen der Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit in Deutschland wirkungsvoller und effizienter zu gestalten. Die Nationale Arbeitsschutzkonferenz hat sich daher zum Ziel gesetzt, Kooperationspartner, die im Aufgabenfeld des Erhalts und der Förderung der Gesundheit bei der Arbeit tätig sind, für eine Zusammenarbeit zu gewinnen.
Am 23. Juni 2015 hat der NAK-Vorsitz die "Kooperationsvereinbarung zur Förderung gemeinsamer Aktivitäten bei der Umsetzung der GDA-Arbeitsprogramme 2013 – 2018 sowie der Präventions- und Gesundheitsförderungsziele der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV)" unterschrieben. Die Kooperationsvereinbarung wurde zwischen der Nationalen Arbeitsschutzkonferenz (NAK) und dem GKV-Spitzenverband und den Verbänden der Krankenkassen auf Bundesebene (AOK-Bundesverband, BKK Dachverband e. V., IKK e. V., Knappschaft, Verband der Ersatzkassen e. V.) geschlossen.
NAK und Krankenkassen hatten bereits bei der Entwicklung der nationalen Arbeitsschutzziele und arbeitsweltbezogenen Präventionsziele 2013 – 2018 dafür gesorgt, dass diese zeitlich und thematisch aufeinander abgestimmt werden. Mit der Kooperationsvereinbarung wird nun die Verzahnung von Arbeitsschutz und betrieblicher Gesundheitsförderung weiter gestärkt.
Betriebe und Beschäftigte können im Zeitraum 2013 – 2018 in den drei Themenfeldern Organisation, Muskel-Skelett-Erkrankungen und psychische Belastungen auf ein breites Angebot von Unterstützungsmaßnahmen zurückgreifen.