Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung in Kleinstbetrieben
Die Gefährdungsbeurteilung ist das Schlüsselinstrument für den betrieblichen Arbeitsschutz. Das gilt für alle Betriebe. Unterscheiden können sich die Anforderungen an die Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung, insbesondere in Abhängigkeit von Betriebsgröße und Risiko. Die Nationale Arbeitsschutzkonferenz (NAK) hat auf ihrer Sitzung am 5. Mai 2015 über die Dokumentationsanforderungen in Kleinstbetrieben (Betriebe mit 10 oder weniger Beschäftigten) beraten und eine Anpassung des Anhangs 3 der "Leitlinie Gefährdungsbeurteilung und Dokumentation" verabschiedet. Für die Dokumentation in Kleinstbetrieben werden flexibel handhabbare Wege aufgezeigt.
Beim Aufsichtshandeln wird zukünftig stärker auf die aktive Auseinandersetzung mit den Handlungshilfen geachtet werden. Seitens der Sozialpartner wird die vorgenommene Anpassung begrüßt, weil hierdurch Handlungssicherheit in den Kleinstbetrieben gewährleistet werden kann.