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Rahmenvereinbarungen über das Zusammenwirken von Arbeitsschutzbehörden und Gesetzlicher Unfallversicherung aktualisiert

Datum 06.06.2014

Eines der Kernelemente der Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie  ist die intensivierte Zusammenarbeit der staatlichen Arbeitsschutzverwaltungen und der Träger der gesetzlichen Unfallversicherung. Basis dieser Kooperation sind Rahmenvereinbarungen, die zwischen den Arbeitsschutzverwaltungen der Bundesländer und den Unfallversicherungsträgern, vertreten durch die Gemeinsamen Landesbezogenen Stellen (GLS) geschlossen werden.

Die Rahmenvereinbarungen regeln beispielsweise Fragen der trägerübergreifenden Zusammenarbeit bei Betriebsbesichtigungen und bei der Umsetzung der GDA-Arbeitsprogramme auf Landesebene.

Vorläufer der Rahmenvereinbarung war die "Allgemeine Verwaltungsvorschrift über das Zusammenwirken der Träger der Unfallversicherung und der Gewerbeaufsichtsbehörden" aus dem Jahr 1968. Durch Abschluss der Rahmenvereinbarungen seit 2009 wurde diese Verwaltungsvorschrift obsolet und ist daher am 15. April 2014 vom Bundeskabinett außer Kraft gesetzt worden. Ein letzter verbliebener Punkt der Vorschrift – das gemeinsame Vorgehen im Falle schwerer bzw. tödlicher Arbeitsunfälle  –  wurde nachträglich in die Rahmenvereinbarungen aufgenommen.

Die konsolidierte Fassung der Rahmenvereinbarung wurde  jetzt im GDA-Portal veröffentlicht. Diese bildet die Grundlage der Kooperationsbeziehungen unter dem Dach der GDA.

Musterrahmenvereinbarung