Leitlinie "Gefährdungsbeurteilung und Dokumentation" aktualisiert
Am 15. Dezember 2011 hat die Nationale Arbeitsschutzkonferenz (NAK) die überarbeitete Fassung der Leitlinie "Gefährdungsbeurteilung und Dokumentation" verabschiedet. Die ursprüngliche Version der Leitlinie wurde am 11. Juni 2008 von der GDA veröffentlicht. Damals hatte die GDA beschlossen, die Leitlinie nach einer zweijährigen Probephase zu evaluieren. Zu diesem Zweck ist eine Online-Befragung unter den Aufsichtspersonen sowohl der Länder als auch der Unfallversicherungsträger durchgeführt worden. An der Befragung nahmen 59 Leiter von Präventionsdiensten beziehungsweise Dienststellenleiter der Länder teil. Des Weiteren beantworteten 368 Aufsichtspersonen die entsprechenden Fragebögen. Im Rahmen dieser Befragung sind eine Vielzahl von Hinweisen und Anregungen, hauptsächlich redaktioneller Art, zur Modifizierung der Leitlinie an den Koordinierungskreis "Gefährdungsbeurteilung" herangetragen worden. Diese Hinweise sind anschließend bewertet und priorisiert worden. Danach wurde die Leitlinie aktualisiert. Unter anderem wurde der Abschnitt 5 "Beratung des Arbeitgebers" in den Abschnitt 4 "Vorgehensweise von Aufsichtspersonen" verschoben. Dadurch wurde die Vorgehensweise für die Aufsichtpersonen deutlicher und klarer formuliert.
Auch neu ist die Übernahme des Beschlusses zur vereinfachten Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung in Kleinbetrieben. Die NAK hat am 19. Mai 2011 die Formulierungen des Spitzengepräches LASI / UVT / BMWA vom Mai 2003 bestätigt.