Neue GDA-Leitlinie "Arbeitsschutzorganisaton" und generelle Struktur für Leitlinien verabschiedet
Als zweiten gemeinsamen Grundsatz für die Überwachungs- und Beratungstätigkeit hat die Nationale Arbeitsschutzkonferenz (NAK) am 15. Dezember 2011 die neue GDA-Leitlinie "Arbeitschutzorganisation" verabschiedet. Im Vorfeld der Verabschiedung haben die Koordinierungskreise der ersten beiden Leitlinien eine gemeinsame generelle Struktur für GDA-Leitlinien erarbeitet, an der sich alle künftigen Leitlinien im Bereich Beratung und Überwachung ausrichten werden. Dies führt dazu, dass den beiden vorliegenden Leitlinien eine Präambel vorangestellt ist. Diese erläutert die rechtliche Einordnung der Leitlinien in das Arbeitsschutzgesetz sowie die Bedeutung der Leitlinien im Rahmen der GDA. Ebenfalls ist die Zielgruppe der Leitlinien neu definiert worden. Es sind nunmehr die Leiter der Dienststellen beziehungsweise die Leiter der Aufsichtsdienste explizit als Zielgruppe benannt. Diese sind gehalten, die Leitlinie in die Aufsichts- und Beratungskonzepte der Länder bzw. Unfallversicherungsträger umzusetzen. Zur Klarstellung wird hier auch erwähnt, dass sich die Leitlinien nicht an die Betriebe selbst wenden. Dass diese Feststellung nicht explizit getroffen wurde, hatte in der Vergangenheit immer wieder zu Missverständnissen geführt.