Leichte Sprache
Gemeinsame Deutsche Arbeits-Schutz-Strategie
Herzlich willkommen auf den Internetseiten
der Gemeinsamen Deutschen Arbeits-Schutz-Strategie.
Dieser Text ist in leicht verständlicher Sprache geschrieben.
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Die Gemeinsame Deutsche Arbeits-Schutz-Strategie ist eine Einrichtung.
Eine Strategie ist ein Plan.
Zum Arbeits-Schutz gehört alles, was man dafür macht,
dass keine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter am Arbeitsplatz
krank werden oder verletzt werden.
Die Gemeinsame Deutsche Arbeits-Schutz-Strategie
kümmert sich darum, dass die Sicherheit und die Gesundheit
am Arbeitsplatz verbessert werden.
Die Abkürzung für Gemeinsame Deutsche Arbeits-Schutz-Strategie
ist GDA.
Die GDA ist im November 2008 entstanden.
Der Deutsche Bundestag hat die GDA durch ein Gesetz gemacht.
Was sind die Aufgaben der GDA?
Die GDA versucht die Zusammenarbeit zwischen
- den Arbeits-Schutz-Behörden,
- der gesetzlichen Unfall-Versicherung
- und dem Bundes-Ministerium für Arbeit und Soziales
zu verbessern.
Alle 3 sind für den Arbeits-Schutz in Deutschland zuständig.
Arbeits-Schutz-Behörden
In jedem Bundesland gibt es eine Arbeits-Schutz-Behörde.
In ganz Deutschland gibt es 16 Arbeits-Schutz-Behörden.
Sie kontrollieren, ob Firmen die Gesetze
zum Arbeits-Schutz und Gesundheits-Schutz einhalten.
Das kontrollieren sie direkt vor Ort bei den Firmen.
Bundes-Ministerium für Arbeit und Soziales
Das Bundes-Ministerium für Arbeit und Soziales
macht die Gesetze und Regeln für den Arbeits-Schutz.
Gesetzliche Unfall-Versicherung
Alle Angestellten in Deutschland
sind bei der gesetzlichen Unfall-Versicherung versichert.
Alle Angestellten sind zum Beispiel
gegen Arbeitsunfälle und Berufs-Krankheiten versichert.
Das bedeutet: Wenn Sie während der Arbeit einen Unfall haben,
werden alle Kosten von der Unfall-Versicherung bezahlt.
Berufs-Krankheiten sind Krankheiten,
die durch den Beruf verursacht worden sind.
Zum Beispiel: Wenn man an sehr lauten Maschinen arbeiten muss
und dadurch schwerhörig wird.
Die gesetzliche Unfall-Versicherung berät und unterstützt Firmen.
Sie berät die Firmen bei diesen Themen:
- Wie müssen die Arbeits-Bedingungen sein,
dass möglichst keine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
krank oder verletzt werden?
Dazu gehört zum Beispiel, wie viel Stunden man arbeitet
oder wie viel Urlaub man hat. - Wie müssen die Arbeitsplätze sein,
dass möglichst keine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
krank oder verletzt werden?
Zum Beispiel braucht man Sicherheits-Schuhe,
wenn man in einer Schreinerei arbeitet. - Wie müssen die Arbeits-Abläufe sein,
dass möglichst keine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
krank oder verletzt werden?
Zum Beispiel:
Wenn man einen Beruf hat, bei dem man schwere Kisten trägt.
Dann muss man darauf achten,
dass man diese richtig hochhebt.
Die GDA hat die Aufgabe
die Zusammenarbeit zwischen den Arbeits-Schutz-Behörden,
der gesetzlichen Unfall-Versicherung
und dem Bundes-Ministerium für Arbeit und Soziales zu verbessern.
Wenn diese besser zusammenarbeiten,
dann wird die Sicherheit und der Gesundheits-Schutz
von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern verbessert.
Bei der Zusammenarbeit geht es nicht darum,
dass man neue Gesetze in diesem Bereich macht.
Es geht darum:
Es gibt schon Gesetze.
Diese Gesetze sollen überall gleich umgesetzt werden.
So sollen der Arbeits-Schutz und der Gesundheits-Schutz
am Arbeitsplatz verbessert werden.
Für die GDA sind 3 Dinge wichtig:
- Sie entwickeln gemeinsame Ziele im Arbeits-Schutz.
Diese Ziele sollen dann in ganz Deutschland umgesetzt werden. - Die Bundesländer und die gesetzliche Unfall-Versicherung
beraten und überwachen die Firmen.
Sie beraten die Firmen zu den Themen Arbeits-Schutz
und Gesundheits-Schutz.
Und sie schauen, ob die Firmen sich an die Gesetze halten.
Diese Beratung und Überwachung soll gleich sein.
Das will die GDA erreichen. - Sie wollen, dass es verständliche und übersichtliche
Vorschriften und Regeln für den Arbeits-Schutz gibt.
Ob die GDA diese Ziele erreicht, wird regelmäßig überprüft.
Die Ergebnisse werden dann bewertet.
Durch diese Ergebnisse sieht die GDA,
an welcher Stelle sie etwas verbessern können.
Nationale Arbeits-Schutz-Konferenz
Die GDA wird von der Nationalen Arbeits-Schutz-Konferenz
gesteuert und geordnet.
Die Abkürzung ist NAK.
Eine Konferenz ist eine Versammlung.
Zur NAK gehören:
- 3 Personen vom Bund,
- 3 Personen von den Arbeits-Schutz-Behörden
von den Bundesländern, - 3 Personen von der gesetzlichen Unfall-Versicherung,
- 3 Arbeitgeberinnen oder Arbeitgeber,
- und 3 Personen von den Gewerkschaften.
Arbeits-Schutz-Forum
Zur GDA gehört das Arbeits-Schutz-Forum.
Ein Forum ist ein Treffpunkt für eine Tagung.
Das Arbeits-Schutz-Forum ist eine Fach-Veranstaltung.
Sie findet seit 2006 jedes Jahr statt.
Auf dieser Fach-Veranstaltung sind Personen,
die sich um den Arbeits-Schutz kümmern.
Sie diskutieren dort über aktuelle Themen vom Arbeits-Schutz.
Das Ziel vom Arbeits-Schutz-Forum ist es,
die GDA weiterzuentwickeln.
Arbeits-Schutz-Preis
Der Arbeits-Schutz-Preis gehört auch zur GDA.
Dieser Preis ist eine Ehrung,
die an Firmen vergeben wird.
Er wird an die Firmen vergeben,
die sich sehr für die Sicherheit und Gesundheit
ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eingesetzt haben.
Außerdem veröffentlicht der Arbeits-Schutz-Preis
gute Beispiele für den Arbeits-Schutz.
Seit 2009 findet die Veranstaltung zum Arbeits-Schutz-Preis
alle 2 Jahre statt.
Den Text in leicht verständlicher Sprache hat
capito Bodensee geschrieben.