GDA Portal

Erklärung zur Barriere-Freiheit in leichter Sprache

Barriere-Freiheit ist:
Alle Menschen sollen diese Internet-Seite benutzen können.
Es darf keine Hindernisse geben.

Zum Beispiel:
Blinde Menschen können eine Internet-Seite nicht sehen.
Wenn die Internet-Seite barriere-frei ist,
können sie sich die Internet-Seiten vorlesen lassen.

Das ist die Erklärung zur Barriere-Freiheit
von der Internet-Seite www.gda-portal.de

Barriere-Freiheit von dieser Internetseite

Die Internet-Seite ist barriere-frei.
Alle Menschen sollen sie benutzen können.
Das steht so im Gesetz.
Wir halten uns an das Gesetz.
Wir arbeiten im Moment an dieser Internet-Seite.
Und machen sie barriere-frei.

Eine Firma überprüft das.
Die Firma heißt Materna Information & Communications SE.
Sie hat zuletzt im August 2020 geprüft.
Diese Internet-Seite ist fast barriere-frei.
Manche Sachen sind noch nicht barriere-frei.

Nicht barriere-freie Sachen

Diese Sachen sind noch nicht ganz barriere-frei:

  • Blinde Menschen können Bilder nicht sehen.
    Deshalb sollen Bilder einen Text haben.
    Nicht alle Bilder haben einen Text.
  • Überschriften sind zum Teil falsch sortiert.
  • Tabellen sind nicht gut gemacht.

Manche Überschriften können nicht gelesen werden.

  • Wir müssen einige Formulare besser machen.
    Sie müssen auch für blinde Menschen lesbar sein.
  • Es gibt einen Unterschied zwischen hellen Farben und dunklen Farben.
    Den Unterschied nennt man Kontrast.
    Wir müssen den Kontrast manchmal noch besser machen.
  • Manchmal gibt es zusätzliche Informationen in einem Fenster.

Wenn der Maus-Zeiger über einen Begriff fährt.

Die Fenster gehen nicht zu.

  • Manche Texte sehen aus wie Bilder.
    Das müssen wir anders machen.
  • Man kann diese Internet-Seite nicht immer gut bedienen.
  • Seiten-Bereiche können nicht übersprungen werden.
  • Für Blinde gibt es ein Vorlese-Programm.

Das heißt Screen Reader.
Der Screen Reader erkennt manche Fehler nicht.

  • Nicht alle PDF-Dokumente sind barriere-frei. 

Deshalb ist diese Internet-Seite noch nicht ganz barriere-frei

Wir arbeiten noch an dieser Internet-Seite.
Und wollen sie besser machen.
Es gibt ganz viele Sache auf dieser Internet-Seite.
Deshalb sind noch nicht alle Sachen barriere-frei.
Wir geben uns aber große Mühe. 

Wir haben diese Erklärung am 15. September 2020 gemacht.

Feedback und Kontakt

Sie haben Mängel gefunden?
Oder haben Fragen?
Dann können Sie sich gerne bei uns melden.
Bitte benutzen Sie dafür das Feedback-Formular.

Sie können uns auch schreiben.
Oder anrufen.
Das ist unsere Adresse:

Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA)
Friedrich-Henkel-Weg 1-25
44149 Dortmund
Telefon: 02 31 90 71 20 71
Telefax: 02 31 90 71 20 70
E-Mail: info-zentrum@baua.bund.de  

Hier bekommen Sie Hilfe bei Streit

Sie haben eine Frage gestellt.
Und sind mit der Antwort nicht zufrieden.
Vielleicht gibt es sogar Streit.
Dann können Sie an die Schlichtungs-Stelle schreiben.
Oder anrufen.
Die Schlichtungs-Stelle hilft.
Damit der Streit aufhört.
Und alle zufrieden sein können.
Das kostet kein Geld.
Sie brauchen auch keinen Anwalt.
Mehr Informationen dazu gibt es auf der Internet-Seite
von der Schlichtungs-Stelle.
Das ist die Internet-Adresse:
www.schlichtungsstelle-bgg.de

So können Sie die Schlichtungs-Stelle erreichen:

Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (BGG)
Mauerstraße 53
10117 Berlin

Telefon: 030 18 527 28 05
Telefax: 030 18 527 29 01
E-Mail: info@schlichtungsstelle-bgg.de

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