Leitlinien für das Aufsichtspersonal
Staatliche Arbeitsschutzbehörden und Unfallversicherungsträger haben sich unter dem Dach der Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie (GDA) in einer Rahmenvereinbarung über ihr Zusammenwirken bei der Beratung und Überwachung der Betriebe verständigt.
Zur Umsetzung der gemeinsamen Arbeitsschutzstrategie werden Leitlinien zur Durchführung der Beratungs- und Überwachungstätigkeit abgestimmt. Leitlinien wurden bisher zu folgenden Themen entwickelt:
- Arbeitsschutz bei der Kooperation mehrerer Arbeitgeber im Rahmen von Werkverträgen
- Gefährdungsbeurteilung und Dokumentation
- Organisation des betrieblichen Arbeitsschutzes
- Beratung und Überwachung bei psychischer Belastung am Arbeitsplatz
- Planung und Ausführung von Bauvorhaben
- Staubminimierung beim Bauen